Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE

Anhörung der Öffentlichkeit zum Zeitplan und Arbeitsprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie

Aufruf zu Stellungnahmen

Das vorliegende Dokument soll über die Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit aufklären. Es beschreibt die einzelnen Schritte des Anhörungsprozesses zur Umsetzung der WRRL und die Anforderungen, die bei Stellungnahmen zu berücksichtigen sind.

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Aktualisierung des Teils A des „Internationalen Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Elbe“ (IBPFGE) für den vierten Bewirtschaftungszeitraum der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), d. h. 2028–2033, die bis zum 22.12.2027 mit der Veröffentlichung des aktualisierten IBPFGE abgeschlossen werden soll, ist wie in den vorherigen Bewirtschaftungszeiträumen ein dreistufiges Anhörungsverfahren, an dem Sie sich aktiv beteiligen können, vorgesehen.

  • Vom 22.12.2024 bis 22.06.2025 haben Sie zunächst die Möglichkeit, zum Zeitplan und zum Arbeitsprogramm für die Überprüfung und Aktualisierung des Teils A des IBPFGE Stellung zu nehmen.
  • Vom 22.12.2025 bis 22.06.2026 wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zum vorläufigen Überblick über die festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe zu äußern.
  • Danach können Sie vom 22.12.2026 bis 22.06.2027 zu dem Entwurf für den aktualisierten Teil A des IBPFGE für den vierten Bewirtschaftungszeitraum 2028–2033 Stellung nehmen.

Die WRRL ermöglicht jedem einzelnen Bürger, jeder einzelnen Bürgerin und den gesellschaftlichen Interessengruppen, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen.

Hiermit wird das Anhörungsdokument zum Zeitplan und zum Arbeitsprogramm für die Überprüfung und Aktualisierung des Teils A des Internationalen Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Elbe für den vierten Bewirtschaftungszeitraum 2028–2033 der WRRL veröffentlicht.

Ihre Stellungnahme zum Zeitplan und zum Arbeitsprogramm übermitteln Sie bitte entsprechend den im Dokument aufgeführten Hinweisen bis zum 22. Juni 2025.