Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE

Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken – 2007/60/EG

Hochwasser sind natürliche Ereignisse, deren Wirkung in dichtbesiedelten Kulturräumen verheerend sein kann. Dies belegen auch die extremen Hochwasserereignisse, die 2002, 2006, 2010, 2011 und 2013 das Einzugsgebiet der Elbe erfassten. Menschliche Tätigkeiten, die zur Zunahme von Siedlungsflächen in Überschwemmungsgebieten sowie zum Verlust von natürlichen Retentionsräumen führen, können die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Hochwasserereignissen und deren nachteilige Folgen erheblich verstärken. Die Staaten unternehmen daher große Anstrengungen zur Einschränkung dieser Risiken. Damit Maßnahmen wirksam sind, müssen sie im Rahmen des gesamten Einzugsgebiets koordiniert werden. Deshalb haben das Europäische Parlament und der Rat am 23. Oktober 2007 die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (2007/60/EG, im Folgenden nur HWRM-RL) in Kraft gesetzt, die in den Mitgliedstaaten der EU umgesetzt wird.

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Die Staaten im Einzugsgebiet der Elbe haben sich geeinigt, einen „Internationalen Hochwasserrisikomanagementplan für die Flussgebietseinheit Elbe“ (im Folgenden nur „internationaler Plan“) zu erarbeiten. Dieser besteht aus dem gemeinsam erstellten A-Teil mit zusammenfassenden Informationen für die internationale Ebene und den von den einzelnen Staaten erarbeiteten nationalen B-Teilen.

Mit der Koordinierung wurde die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) beauftragt, die schon seit Mitte der 1990er Jahre die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Hochwasserschutz intensiv unterstützt und zu diesem Thema eine Reihe von Publikationen herausgegeben hat.

Für die Umsetzung der HWRM-RL wurden dieselbe Ausweisung der internationalen Flussgebietseinheit Elbe und dieselben zuständigen Behörden wie für die Wasserrahmenrichtlinie genutzt. Die Vorbereitung des internationalen Plans wurde in drei Etappen aufgeteilt:

Die einzelnen Etappen der Hochwasserrisikomanagementplanung werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, und zwar zu folgenden Terminen und danach alle sechs Jahre: