Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE

Überwachungsprogramme

Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer, des Zustands des Grundwassers und der Schutzgebiete

Bis Ende 2006 wurden in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe die Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer gemäß Artikel 8 der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellt. Deren Ziel ist es, eine einheitliche und vergleichbare Bewertung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu erhalten, und zwar sowohl im Rahmen eines Einzugsgebiets als auch verschiedener Einzugsgebiete untereinander. Die Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers dient der Kontrolle der Erfüllung der von der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Ziele, insbesondere der Erreichung des guten Zustands der Gewässer.

Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer

Die Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer ist entsprechend ihrem Zweck in die überblicksweise und die operative Überwachung sowie die Überwachung zu Ermittlungszwecken unterteilt.

Zweck der überblicksweisen Überwachung:

  • die Verfahren zur Beurteilung der Auswirkungen der menschlichen Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer zu ergänzen und zu validieren (erfolgte erstmalig 2004 – siehe Analyse der Merkmale),
  • künftige Überwachungsprogramme wirksam und effizient zu gestalten,
  • langfristige Veränderungen der natürlichen Gegebenheiten zu bewerten und
  • langfristige Veränderungen aufgrund ausgedehnter menschlicher Tätigkeiten zu bewerten.

Zweck der operativen Überwachung:

  • den Zustand der Wasserkörper zu bestimmen, bei denen festgestellt wird, dass sie die für sie geltenden Umweltziele möglicherweise nicht erreichen, und,
  • alle Veränderungen am Zustand derartiger Wasserkörper zu bewerten, die auf die zur Erreichung der Umweltziele umgesetzten Maßnahmen zurückgehen.

Zweck der Überwachung zu Ermittlungszwecken:

  • die Gründe für Überschreitungen zu ermitteln,
  • bei Wasserkörpern, bei denen das Risiko besteht, dass sie die Umweltziele nicht erfüllen werden, die Gründe für das Nichterreichen der Umweltziele festzustellen, falls noch keine operative Überwachung festgelegt worden ist,
  • das Ausmaß und die Auswirkungen unbeabsichtigter Verschmutzungen festzustellen.

Eine besondere Stellung im Rahmen der überblicksweisen Überwachung der Oberflächengewässer im Einzugsgebiet der Elbe hat das „Internationale Messprogramm Elbe, das bereits seit 1992 zur Untersuchung der Entwicklung der Wasserbeschaffenheit in der Elbe und ihren Nebenflüssen dient und seit 2007 gemäß den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie überarbeitet wurde.

Überwachung des Zustands des Grundwassers

Beim Grundwasser wird dessen Menge (mengenmäßiger Zustand) und Qualität (chemischer Zustand) überwacht.

Ziel ist es:

  • den mengenmäßigen Zustand sämtlicher Grundwasserkörper zuverlässig zu beurteilen, und zwar einschließlich der Beurteilung der verfügbaren Grundwasserressource,
  • eine kohärente und umfassende Übersicht über den chemischen Zustand des Grundwassers in jedem Einzugsgebiet zu gewinnen,
  • das Vorhandensein langfristiger anthropogener Trends zur Zunahme von Schadstoffen im Grundwasser festzustellen.

Die Überwachung des chemischen Zustands ist entsprechend ihrem Zweck in die überblicksweise und die operative Überwachung unterteilt.

Zweck der überblicksweisen Überwachung des chemischen Zustands des Grundwassers ist es:

  • die Verfahren zur Beurteilung der Auswirkungen der menschlichen Tätigkeit auf den chemischen Zustand des Grundwassers zu ergänzen und zu validieren (erfolgte erstmalig im Rahmen der Analyse der Merkmale der Flussgebietseinheit),
  • Informationen zur Verwendung in der Beurteilung langfristiger Trends als Ergebnis sowohl der Veränderungen der natürlichen Bedingungen als auch anthropogener Einwirkungen bereitzustellen.

Zweck der operativen Überwachung des chemischen Zustands des Grundwassers ist es:

  • den chemischen Zustand aller Grundwasserkörper, bei denen das Risiko besteht, dass sie die Umweltziele nicht erfüllen werden, zu ermitteln,
  • das Vorhandensein langfristiger anthropogener Trends zur Zunahme der Schadstoffkonzentration im Grundwasser festzustellen.

Überwachung der Schutzgebiete

Für die Schutzgebiete wurden die Programme zur Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers durch die Vorgaben der Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft ergänzt, aufgrund derer die Schutzgebiete festgelegt wurden.

Gemeinsamer zusammenfassender Bericht über die Überwachungsprogramme im Einzugsgebiet der Elbe

Die Informationen über die Programme zur Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers, die in den einzelnen Staaten bis Ende 2006 nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellt wurden, wurden für die internationale Flussgebietseinheit Elbe in einem gemeinsamen zusammenfassenden Bericht gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Wasserrahmenrichtlinie zusammengestellt, dem Bericht 2007. Eine kurze Information zu diesem Bericht ist im Informationsblatt der IKSE Nr. 2 zur Wasserrahmenrichtlinie enthalten.