Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE

Wasserrahmenrichtlinie

Ziel: Guter Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers

Am 22. Dezember 2000 trat die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie – WRRL) in Kraft. Ziel der WRRL ist es, den guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu erreichen. Dazu werden Verfahren und Instrumente festgelegt, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind.

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Die vier Staaten in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe – Deutschland, Tschechien, Österreich und Polen – haben sich darauf verständigt, das Vorgehen bei der Erfüllung der Aufgaben der WRRL in diesem Einzugsgebiet unter dem Dach der IKSE zu koordinieren.

Dabei konnte die IKSE an die bei der Erfüllung des „Ersten Aktionsprogramms (Sofortprogramm) zur Reduzierung der Schadstofffrachten in der Elbe und ihrem Einzugsgebiet“ (1992 bis 1995) und des „Aktionsprogramms Elbe“ (1996 bis 2010) gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen anknüpfen. Diese Programme zielten vor allem auf die Lösung der Probleme im Bereich der Punkteinleiter, aber auch auf die Verringerung des Eintrags von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft, der Belastungen aus Altlasten und Deponien, atmosphärischen Einflüssen und Auswirkungen des Verkehrs. Das „Aktionsprogramm Elbe“ wurde 2010 mit einem Abschlussbericht beendet.

Bewertung nach der Wasserrahmenrichtlinie

Die WRRL brachte neue Impulse und Herausforderungen. Beispielsweise legt sie bei den Oberflächengewässern besonderen Wert auf die biologischen Qualitätskomponenten und die Morphologie der Gewässer. Auch die Ausrichtung auf das Grundwasser und die ökonomischen Aspekte der Wasserwirtschaft war für die Tätigkeit der IKSE neu. Die Bewertung des Zustands der Gewässer nach WRRL ist komplex und die Bewertungskriterien sind anspruchsvoll. Bereits ein einziger Parameter mit schlechten Werten führt zur negativen Gesamtbewertung. Die Anzahl der untersuchten Qualitätskomponenten und Parameter wurde gegenüber der vorherigen Praxis wesentlich erweitert, insbesondere um biologische Komponenten, d. h. beispielsweise in den Gewässern lebende Tiere und Pflanzen.

Ein grundsätzliches Instrument für die Erreichung der Umweltziele der WRRL sind die Bewirtschaftungspläne und die Maßnahmenprogramme, die Ende 2009 zum ersten Mal veröffentlicht wurden und danach alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert werden.

Für die internationale Flussgebietseinheit Elbe wurde ein gemeinsamer Bewirtschaftungsplan erarbeitet – der „Internationale Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Elbe“. Er besteht aus dem gemeinsam erstellten A-Teil mit zusammenfassenden Informationen für die gesamte Flussgebietseinheit und den B-Teilen, d. h. den von den einzelnen Staaten für ihre nationalen Teile der Flussgebietseinheit erarbeiteten Plänen.

Am 22. März 2022 veröffentlichte die IKSE den aktualisierten „Internationalen Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Elbe“ (Teil A) für den Zeitraum 2022 – 2027.

 

Beteiligung und Anhörung der Öffentlichkeit

Ein erfreulicher Aspekt ist, dass die Arbeit der IKSE unter aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit kritisch und konstruktiv begleitet wird. Die IKSE geht bei der Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne über den von der WRRL geforderten Rahmen der Einbindung der Öffentlichkeit hinaus. Aktivitäten zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit, wie beispielsweise Seminare oder Fachgespräche, finden unter dem Dach des Internationalen Elbeforums statt. Die Öffentlichkeit nutzt außerdem die Möglichkeit zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen zu einzelnen Umsetzungsschritten der WRRL. Nähere Informationen und die Ergebnisse der Auswertung der Stellungnahmen finden Sie hier.