Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE

Vereinbarung über die IKSE

Am 8. Oktober 1990 wurde die „Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe“ in Magdeburg unterzeichnet.

Das Protokoll zur „Vereinbarung über die IKSE“, auf dessen Grundlage die IKSE Rechts- und Geschäftsfähigkeit erlangte, wurde am 9. Dezember 1991 in Magdeburg unterzeichnet und trat am 13. August 1993 in Kraft.

Auf der Grundlage der Entscheidung des Rates der Europäischen Union 2005/884/EG vom 2. Dezember 2005 (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 13. Dezember 2005) ist die Europäische Gemeinschaft mit Wirkung ab dem 1. Mai 2004, d. h. seit dem Tage, an dem die Tschechische Republik der Europäischen Kommission beigetreten ist, nicht mehr Vertragspartei der IKSE.