Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE

Information und Anhörung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung des A-Teils des „Internationalen Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Elbe“ (IBPFGE)

Aktivitäten zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit, wie beispielsweise Seminare oder Fachgespräche, finden unter dem Dach des Internationalen Elbeforums statt.

Die interessierte Öffentlichkeit kann sich mit Stellungnahmen aktiv an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung des IBPFGE (Teil A) beteiligen. Im Einklang mit Artikel 14 WRRL ist dieser Prozess in drei Phasen strukturiert:

  • 3 Jahre vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Plan bezieht, wird ein Zeitplan und ein Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Plans zur Stellungnahme veröffentlicht. Die eingegangenen Stellungahmen können ggf. zur Anpassung des Zeitplans und des Arbeitsprograms führen.
  • 2 Jahre vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Plan bezieht, wird ein vorläufiger Überblick über die für das Einzugsgebiet festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen zur Stellungnahme veröffentlicht. Die eingegangenen Stellungahmen können ggf. im Entwurf des IBPFGE (Teil A) berücksichtigt werden.
  • 1 Jahr vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Plan bezieht, wird ein Entwurf des IBPFGE (Teil A) zur Stellungnahme veröffentlicht. Die eingegangenen Stellungahmen können ggf. in der Endfassung des Plans berücksichtigt werden.

In jeder Anhörungsphase steht der Öffentlichkeit für das Einreichen ihrer etwaigen Stellungnahmen eine Frist von 6 Monaten zur Verfügung. Über das Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen werden die Autoren der Stellungnahmen informiert.