Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE

Zuständige Behörden

Die zuständigen Behörden sind dafür verantwortlich, dass innerhalb jeder Flussgebietseinheit ihres Hoheitsgebiets die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) angewandt wird.

Die Mitgliedstaaten im Einzugsgebiet der Elbe bestimmten gemäß Artikel 3 Absatz 2 Anlage I WRRL die geeigneten zuständigen Behörden, damit in den in ihr Hoheitsgebiet fallenden Teilen der internationalen Flussgebietseinheit Elbe die Wasserrahmenrichtlinie angewandt wird. Über diese zuständigen Behörden unterrichteten die Mitgliedstaaten im Einzugsgebiet der Elbe im Juni 2004 die Europäische Kommission. Jegliche Veränderungen der übermittelten Angaben sind der Europäischen Kommission innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden der jeweiligen Veränderung zu melden.

Die Liste der zuständigen Behörden in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe ist im Kapitel 10 des A-Teils des „Internationalen Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Elbe“ aufgeführt. Sitz und Zuständigkeitsbereich der zuständigen Behörden sind in der Karte 10.1 des Plans dargestellt. Die aktuelle Liste (Tabelle, Stand August 2016) finden Sie hier.