Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE

Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe

Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind die wichtigsten Instrumente zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie.

Die Staaten im Einzugsgebiet der Elbe haben sich darauf geeinigt, für die internationale Flussgebietseinheit Elbe einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan zu erarbeiten – den „Internationalen Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Elbe“. Er besteht aus dem gemeinsam erstellten A-Teil mit zusammenfassenden Informationen für die internationale Ebene und den B-Teilen mit den auf der nationalen Ebene von den einzelnen Staaten erarbeiteten Plänen.

Auf den Internetseiten der IKSE wird nur der A-Teil des Bewirtschaftungsplans veröffentlicht, die B-Teile stehen auf den Internetseiten der Staaten im Einzugsgebiet der Elbe:

Die Maßnahmenprogramme werden nur auf der nationalen Ebene erarbeitet, sie berücksichtigen jedoch die im A-Teil des „Internationalen Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Elbe“ beschriebenen überregionalen Umweltziele.

Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind jeweils spätestens nach sechs Jahren zu überprüfen und zu aktualisieren.

Im Dezember 2009 wurde der „Internationale Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Elbe“ veröffentlicht. Die Schwerpunkte des Plans auf der internationalen Ebene sind im Informationsblatt der IKSE Nr. 3 zur Wasserrahmenrichtlinie vom Dezember 2009 dargestellt.

Das Informationsblatt der IKSE Nr. 4 zur Wasserrahmenrichtlinie vom April 2013 fasst die Ergebnisse der von der IKSE geleisteten Arbeiten entsprechend dem Bewirtschaftungsplan zusammen, liefert Beispiele umgesetzter Maßnahmen und kommentiert die Ergebnisse bezüglich der Erfüllung der überregionalen Umweltziele.

Anhand der Feststellungen im A-Teil des „Internationalen Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Elbe“ (IBPFGE) konzentrierte sich die IKSE von 2009 bis 2014 auf die Erarbeitung von Empfehlungen für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2021 in den Bereichen Sedimentmanagement, Unterhaltung schifffahrtlich genutzter Oberflächengewässer und Wassermengenmanagement. Die in den Ad-hoc-Expertengruppen geleisteten Arbeiten wurden mit folgenden Abschlussberichten beendet:

 

Die erste Aktualisierung des IBPFGE (Teil A) für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2016 – 2021 wurde im Dezember 2015 veröffentlicht und wird ebenfalls von einer Zusammenfassung der Schwerpunkte im Informationsblatt der IKSE Nr. 5 zur Wasserrahmenrichtlinie begleitet. Bei der Aktualisierung des IBPFGE wurden die o. g. Publikationen / Abschlussberichte berücksichtigt.

 

Während für die Erstellung des ersten und zweiten IBPFGE (Teil A) 2009 und 2015 folgende zwei wichtige überregionale Wasserbewirtschaftungsfragen ausschlaggebend waren:

  • Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit,
  • Reduktion der signifikanten stofflichen Belastungen mit Nähr- und Schadstoffen,

kam bei der zweiten Aktualisierung des IBPFGE (Teil A) für den dritten Bewirtschatungszeitraum 2022 – 2027 noch eine dritte wichtige überregionale Wasserbewirtschaftungsfrage dazu:

  • Auswirkungen des Klimawandels (Niedrigwasser, Wasserknappheit, hydrologische Extremereignisse und weitere Auswirkungen),

Neben den o. g. Publikationen / Abschlussberichten wurde bei der zweiten Aktualisierung des IBPFGE die 2018 als Publikation der IKSE herausgegebene „Strategie zur Minderung der Nährstoffeinträge in Gewässer in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe“ berücksichtigt. Eine kurze Zusammenfassung der Publikation wurde 2019 als Informationsblatt der IKSE herausgegeben.

 

Die zweite Aktualisierung des IBPFGE (Teil A) für den dritten Bewirtschaftungszeitraum 2022–2027 wurde am 22. März 2022 veröffentlicht und wird von einer Zusammenfassung der Schwerpunkte im Informationsblatt der IKSE Nr. 7 zur Wasserrahmenrichtlinie begleitet.

 

 

Information und Anhörung der Öffentlichkeit

Die interessierte Öffentlichkeit kann sich mit Stellungnahmen aktiv an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung des IBPFGE (Teil A) beteiligen. Nähere Informationen und die Ergebnisse der Auswertung der Stellungnahmen finden Sie hier.