Das Protokoll zur „Vereinbarung über die IKSE“, auf dessen Grundlage die IKSE Rechts- und Geschäftsfähigkeit erlangte, wurde am 9. Dezember 1991 in Magdeburg unterzeichnet und trat am 13. August 1993 in Kraft.
Im Oktober 2003 erfolgten die letzten Änderungen in der Geschäftsordnung der IKSE. Auf ihrer Grundlage haben auch Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit, sich als Beobachter an der Tätigkeit der IKSE zu beteiligen.
Vertragsparteien
Bundesrepublik Deutschland
Tschechische Republik
Beobachter:
Österreich
Polen
Europäische Union (Die Europäische Union war bis zum 30. April 2004 Vertragspartei der IKSE, d. h. bis zum Datum des Beitritts der Tschechischen Republik zur EU am 1. Mai 2004.)
Internationale Kommissionen zum Schutz des Rheins, der Oder und der Donau
Nichtregierungsorganisationen
Hauptziele
die Nutzungen, vor allem die Gewinnung von Trinkwasser aus Uferfiltrat und die landwirtschaftliche Verwendung des Wassers und der Sedimente, zu ermöglichen,
ein möglichst naturnahes Ökosystem mit einer gesunden Artenvielfalt zu erreichen und
die Belastung der Nordsee aus dem Elbeeinzugsgebiet nachhaltig zu verringern.
Um diese Ziele zu erreichen, ist
eine Verbesserung des Zustands der Elbe und ihrer Hauptnebenflüsse in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht in den Komponenten Wasser, Schwebstoffe, Sediment und Organismen sowie
die Erhöhung des ökologischen Wertes des Elbetales vordringlich.