Am 8. Oktober 1990 wurde in Magdeburg die „Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe" unterzeichnet.
Vertragsparteien
Bundesrepublik Deutschland
Tschechische Republik
Beobachter:
Österreich
Polen
Europäische Union (Die Europäische Union war bis zum 30. April 2004 Vertragspartei der IKSE, d. h. bis zum Datum des Beitritts der Tschechischen Republik zur EU am 1. Mai 2004.)
Internationale Kommissionen zum Schutz des Rheins, der Oder und der Donau
Nichtregierungsorganisationen
Hauptziele
die Nutzungen, vor allem die Gewinnung von Trinkwasser aus Uferfiltrat und die landwirtschaftliche Verwendung des Wassers und der Sedimente, zu ermöglichen,
ein möglichst naturnahes Ökosystem mit einer gesunden Artenvielfalt zu erreichen und
die Belastung der Nordsee aus dem Elbeeinzugsgebiet nachhaltig zu verringern.
Um diese Ziele zu erreichen, ist
eine Verbesserung des Zustands der Elbe und ihrer Hauptnebenflüsse in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht in den Komponenten Wasser, Schwebstoffe, Sediment und Organismen sowie
die Erhöhung des ökologischen Wertes des Elbetales vordringlich.