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Internationale Kommission zum Schutz der Elbe
Mezinárodní komise pro ochranu Labe
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Impressum
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Bericht 2007 gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Wasserrahmenrichtlinie über die Überwachungsprogramme in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe

Die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe hat einen gemeinsamen zusammenfassenden Bericht über die Überwachungsprogramme gemäß Artikel 8 der Wasserrahmenrichtlinie (Bericht 2007) erarbeitet und den Staaten im Einzugsgebiet der Elbe zur Weiterleitung an die Europäische Kommission zur Verfügung gestellt.

 

In der internationalen Flussgebietseinheit Elbe wurden die Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer gemäß Artikel 8 der Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2006 aufgestellt.

 

Die Überwachungsprogramme gehen von dem gemeinsamen Konzept für die Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer und dem gemeinsamen Konzept für die Überwachung des Zustands des Grundwassers in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe aus, die im Juli 2006 verabschiedet wurden.

 

Die Programme zur Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer sind entsprechend ihrem Zweck in die überblicksweise und operative Überwachung sowie in die Überwachung zu Ermittlungszwecken unterteilt.

 

Ziel dieser Programme ist es, für die gesamte Flussgebietseinheit vergleichbare Daten zu gewinnen, auf deren Grundlage es

  • im Falle der überblicksweisen Überwachung möglich sein wird:
    • die Verfahren zur Beurteilung der Auswirkungen der menschlichen Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer zu ergänzen und zu validieren (erfolgte 2004 erstmalig – Informationen finden Sie im Bericht 2005),
    • künftige Überwachungsprogramme wirksam und effizient zu gestalten,
    • langfristige Veränderungen der natürlichen Gegebenheiten zu bewerten und
    • langfristige Veränderungen aufgrund ausgedehnter menschlicher Tätigkeiten zu bewerten.
  • im Falle der operativen Überwachung möglich sein wird:
    • den Zustand der Wasserkörper zu bestimmen, bei denen festgestellt wird, dass sie die für sie geltenden Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und
    • alle Veränderungen am Zustand derartiger Wasserkörper zu bewerten, die auf die zur Erreichung der Umweltziele umgesetzten Maßnahmen zurückgehen.
  • im Falle der Überwachung zu Ermittlungszwecken möglich sein wird:
    • die Gründe für Überschreitungen zu ermitteln, 
    • bei Wasserkörpern, bei denen das Risiko besteht, dass sie die Umweltziele nicht erfüllen werden, die Gründe für das Nichterreichen der Umweltziele festzustellen, falls noch keine operative Überwachung festgelegt worden ist,
    • das Ausmaß und die Auswirkungen unbeabsichtigter Verschmutzungen festzustellen.

 

Beim Grundwasser wird dessen Menge (mengenmäßiger Zustand) und Qualität (chemischer Zustand) überwacht.

 

Ziel ist es:

  • den mengenmäßigen Zustand sämtlicher Grundwasserkörper zuverlässig zu beurteilen, und zwar einschließlich der Beurteilung der verfügbaren Grundwasserressource,
  • eine kohärente und umfassende Übersicht über den chemischen Zustand des Grundwassers in jedem Einzugsgebiet zu gewinnen,
  • das Vorhandensein langfristiger anthropogener Trends zur Zunahme von Schadstoffen im Grundwasser festzustellen.

 

Die Programme zur Überwachung des chemischen Zustands sind entsprechend ihrem Zweck in die überblicksweise und operative Überwachung unterteilt.

 

Ziel der überblicksweisen Überwachung des chemischen Zustands des Grundwassers ist es:

  • die Verfahren zur Beurteilung der Auswirkungen der menschlichen Tätigkeit auf den chemischen Zustand des Grundwassers zu ergänzen und zu validieren (erfolgte 2004 erstmalig – Informationen finden Sie im Bericht 2005),
  • Informationen zur Verwendung in der Beurteilung langfristiger Trends als Ergebnis sowohl der Veränderungen der natürlichen Bedingungen als auch anthropogener Einwirkungen bereitzustellen.

 

Ziel der operativen Überwachung des chemischen Zustands des Grundwassers ist es:

  • den chemischen Zustand aller Grundwasserkörper, bei denen das Risiko besteht, dass sie die Umweltziele nicht erfüllen werden, zu ermitteln,
  • das Vorhandensein langfristiger anthropogener Trends zur Zunahme der Schadstoffkonzentration im Grundwasser festzustellen.

 

Die Informationen über die Programme zur Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers, die in den einzelnen Staaten bis Ende 2006 nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellt wurden, wurden für die internationale Flussgebietseinheit Elbe in einem gemeinsamen zusammenfassenden Bericht gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Wasserrahmenrichtlinie zusammengestellt.



PDF-Dateien zum Download

aktualisiert am: 20.12.2007

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Gemeinsames Konzept für die Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe

PDF-Datei (134 kB) zum Download



Gemeinsames Konzept ffür die Überwachung des Zustands des Grundwassers in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe

PDF-Datei (105 kB) zum Download

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