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Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie sieht eine formelle Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete ab 2006 vor.
Zur Einbindung aller interessierten Stellen in den Umsetzungsprozess der Wasserrahmenrichtlinie in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe haben sich die Staaten im Einzugsgebiet der Elbe, Deutschland, Österreich, Polen und die Tschechische Republik, darauf verständigt, unter dem Dach der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe für die Information und Anhörung über international relevante Fragen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ein Internationales Elbeforum einzurichten.
Das Internationale Elbeforum dient nicht nur der formellen Beteiligung gemäß Art. 14 der Wasserrahmenrichtlinie, sondern es soll darüber hinaus die frühzeitige informelle, aktive Beteiligung in den einzelnen Anliegerstaaten ergänzen und unterstützen.
Auf der 18. Tagung der IKSE, die am 6. und 7. Oktober 2005 in Prag stattfand, wurden die Form und Organisationsregeln für das Internationale Elbeforum bestätigt.
Auf der 19. Tagung der IKSE, die am 9. und 10. Oktober 2006 in Èeský Krumlov stattfand, wurden die "Leitlinien für die Information und Anhörung der Öffentlichkeit bei der Koordinierung der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie auf internationaler Ebene in der Flussgebietseinheit Elbe" bestätigt.
Internationales Elbeforum 2007
Internationales Elbeforum 2008
Internationales Elbeforum 2009
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