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Internationale Kommission zum Schutz der Elbe
Mezinárodní komise pro ochranu Labe
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Bericht 2005 der internationalen Flussgebietseinheit Elbe gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Wasserrahmenrichtlinie

Wie von der Richtlinie gefordert, haben die Staaten in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe eine Analyse der wasserwirtschaftlichen und der ökonomischen Situation im Einzugsgebiet der Elbe durchgeführt.

 

Ziel war es, auf der Grundlage der anthropogenen Belastungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers eine Abschätzung der Erreichung der Umweltziele bei den Oberflächen- und Grundwasserkörpern vorzunehmen. Die erheblich veränderten und künstlichen Oberflächenwasserkörper wurden vorläufig bestimmt.

 

Ergänzt wurde dies durch eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung. Die wirtschaftliche Analyse soll ausreichend detaillierte Informationen zur Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips, zu den Anreizen der Wassergebührenpolitik sowie zu den Kosten von Maßnahmen liefern. Im Gesamtkonzept der Wasserrahmenrichtlinie haben ökonomische Ansätze eine Reihe weiterer Funktionen, die für das Erreichen der Umweltziele von großer Bedeutung sind. Im Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie sind Ausnahmetatbestände zu den ökologischen Zielsetzungen beschrieben, deren Anwendbarkeit teilweise mit Hilfe von ökonomischen Überlegungen zu beurteilen ist.

 

Ferner wurde ein Verzeichnis aller nach EG-Recht ausgewiesenen Gebiete zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers oder zur Erhaltung von unmittelbar vom Wasser abhängigen Lebensräumen und Arten (Schutzgebiete) erstellt.

 

Die Ergebnisse dieser Arbeiten in den jeweiligen Staaten wurden für die internationale Flussgebietseinheit Elbe in einem gemeinsamen Bericht, dem Bericht 2005 der internationalen Flussgebietseinheit Elbe gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Wasserrahmenrichtlinie, zusammengefasst und termingerecht bis zum 22. März 2005 an die Europäische Kommission gesandt.



Im Rahmen der Bestandsaufnahme der internationalen Flussgebietseinheit Elbe wurde u. a. die Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie beurteilt.

 

Die Zielerreichung wurde bei 11 % aller Oberflächenwasserkörper als wahrscheinlich, bei 26 % als unklar und bei 63 % als unwahrscheinlich eingeschätzt.

 

Beim Grundwasser wurde ermittelt, dass die Umweltziele hinsichtlich des chemischen Zustands bei 49 %, hinsichtlich des mengenmäßigen Zustands bei 87 % der Grundwasserkörper wahrscheinlich erreicht werden. Bei allen anderen Grundwasserkörpern ist die Erreichung der Umweltziele unwahrscheinlich oder unklar, bei 9 % sowohl hinsichtlich des chemischen als auch des mengenmäßigen Zustands.

 

Problembereiche bei den Oberflächengewässern:

  • Veränderungen der Gewässerstruktur für die Zwecke der Schifffahrt, Wasserkraftgewinnung, Wasserrückhaltung und des Hochwasserschutzes
  • Nährstoffe aus der Landwirtschaft und kommunalen Einleitungen
  • Einzelstoffe wie z. B. Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe aus industriellen Einleitungen und Altlaststandorten
  • Stickstoff- und Schwefeleintrag über den Luftpfad

Für das Grundwasser wurden als Problembereiche identifiziert:

  • Nährstoffe, Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft
  • Einzelstoffe wie Schwermetalle aus Altlaststandorten und Bergbauaktivitäten (stillgelegter Uranabbau und aktiver sowie stillgelegter Braunkohlebergbau)
  • Stickstoff- und Schwefeleintrag über den Luftpfad
  • große Grundwasserentnahmen in Ballungsräumen
aktualisiert am: 20.12.2007


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